Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemein
- Es gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ inklusive der „Ergänzungsklausel: Erweiterter Eigentumsvorbehalt“ und der „Softwareklausel“ gemäß ZVEI, Stand gemäß Angebotsabgabe und ggf. darüber hinaus getroffene zusätzliche individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmen-/Werk-/Dienstverträge) sowie die innerhalb dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen zusätzlich aufgeführten vorrangigen Ergänzungen.
- Erweiterungen oder Mehraufwendungen sowie Warte- oder Verzögerungszeiten, die während der Auftragsbearbeitung anfallen und nicht durch uns verursacht wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Tätigkeiten, die im Angebotsumfang enthalten sind, beziehen sich stets auf die Regelarbeitszeit, solange im Angebot keine gesonderten Vereinbarungen aufgeführt sind.
- Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung dürfen diese Unterlagen oder Auszüge daraus nicht an Dritte weitergegeben werden.
Mängelhaftung
- Mängelfrist gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung auf unsere Liefer- bzw. Leistungsumfänge, beginnend – je nach Umfang – mit erfolgter Leistungserbringung, Lieferung oder Auslieferungsbereitschaft.
- Keine Mängelhaftung für rein beratende, aufwandsbasierte und forschende Tätigkeiten sowie für von Dritten unsachgemäß vorgenommene Änderungen, Instandsetzungen, Ein-/Ausbau und daraus resultierenden Folgen.
- Die Mängelhaftung bezieht sich stets auf den Liefer- oder Leistungsort gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung.
- Mängelhaftung für ins Ausland verlagerte Objekte oder Anlagen beschränkt sich auf Ferndiagnose oder Fernwartung.
Haftung und Versicherung
- Betriebs-, Berufs-, Produkt- und IT-Haftpflicht für unmittelbare Schäden sind weltweit bis zu einer Summe von 5 Mio. Euro versichert gemäß Versicherungsbestätigung.
- Eine kunden- oder projektspezifische Erhöhung der Versicherungssumme ist auf Anfrage möglich.
- Ersatz oder Haftung für mittelbare Schäden (z.B. Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, Gewinn-/ Nutzungsentgang, Aus-/Einbau-/Folgekosten) sind ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
- Haftung und Versicherung beziehen sich stets auf den Liefer- oder Leistungsort gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung.
Lieferung und Leistungserbringung
- Lieferzeit gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung und stets unverbindlich.
- Liefer- oder Leistungsort gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung.
- Lieferung ab Werk, unverpackt oder gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung.
Dokumentation
- Dokumentation erfolgt im angegebenen Format gemäß Angebot oder individueller Vereinbarung.
Gültigkeit und Bindung
- Verrechnungssätze sind freibleibend und gelten bis zum Erscheinen neuer Verrechnungssätze.
- Angebote sind freibleibend und ohne Nennung einer Gültigkeitsdauer für 2 Monate preisgebunden.
- Richtpreise oder Kostenschätzungen sind freibleibend und ohne jede Bindung.
Zahlungsbedingungen
- Die Abrechnung erfolgt nach Leistungserbringung, Lieferung oder spätestens 4 Wochen nach Anzeige der Lieferbereitschaft, entweder gemäß Preisaufstellung des zugehörigen Angebots oder bei Aufwandsabrechnung gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Verrechnungssätze oder gemäß individueller Vereinbarung.
- Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Leistungserbringung, Lieferung oder Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Steuern.
Steuerliche Regelung bei Auslandslieferungen oder -leistungen
- Bei steuerfreier innergemeinschaftlicher (EU) Lieferung geht die Steuerschuld auf den Lieferungsempfänger über.
- Bei innergemeinschaftlicher (EU) Leistungserbringung kehrt sich die Steuerschuld zum Leistungsempfänger um (Reverse-Charge).
- Bei Lieferung oder Leistungserbringung in Drittländer gelten die jeweiligen dortigen steuerlichen Regelungen.